Bewilligungen

Für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie ist eine bergrechtliche Bewilligung erforderlich. Betriebliche Aktivitäten werden zudem durch bergrechtliche Betriebspläne zugelassen. Dargestellt sind die Gebiete, in denen Ende 2023 Bewilligungen erteilt sind. Die Daten wurden von den Bergbehörden der Länder zur Verfügung gestellt.

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