Das „Sicherheitsabfackeln“ umfasst die Gasmengen, die zur Gewährleistung der (Anlagen-)Sicherheit verbrannt werden, z.B. bei Notfall-Abschaltungen von Anlagen oder Anlagenteilen. Auch die Pilotgasmengen an den Sicherheitsfackeln zählen zum „Sicherheitsabfackeln“.